AGBs – Allgemeine Geschäftsbedingungen Vertrag mit Katja Lenz

Kontakt

Katja Lenz

Badgasse 1

A-2111 Kleinrötz

+43 677 61683816

fit@katjalenz.at

www.katjalenz.at

 

  1. Anwendungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Verhältnis zwischen Katja Lenz (Personal Trainerin) und der/dem/den Kunden/Kundin (nachfolgend aus leserlichen Gründen „Klient/Klienten“ genannt) hinsichtlich der Vereinbarung, Planung und Durchführung eines vereinbarten Personal Trainings oder Groupfitness.

  1. Leistungsgegenstand

2.1 Katja Lenz verpflichtet sich, den Klienten im Rahmen des vereinbarten Personal Trainings oder Group Fitness zu betreuen.

2.2 Ist keine andere Vereinbarung getroffen, können Personal Trainings oder Group Fitness  nur durch den Klienten persönlich in Anspruch genommen werden.

2.3 Der Klient bestellt eine individuelle Beratungsleistung (Personal Training, Groupfitness), die nach Erbringung nicht mehr rückgabefähig sind. Das gesetzliche Widerrufsrecht nach Beginn der Erbringung der Leistung ist daher nicht mehr möglich. Die Auftragserteilung durch den Klienten kann schriftlich, telefonisch oder per Mail erfolgen.

2.4 Termine, die auf diese Weise gebucht wurden, gelten als verbindlich und vertragsbegründend.

  1. Training

3.1 Die Dauer eines Personal Trainings beträgt 45 Minuten oder 60 Minuten. Eine Group Fitness- Einheit (HIIT Training) beträgt 60 Minuten. Kürzere oder längere Trainingseinheiten müssen ausdrücklich und persönlich zwischen dem Klient und mir vereinbart werden.

3.2 Art und Umfang jeder Trainingseinheit (Personal Training) werden mit dem Klienten abgesprochen. Das Personal Training und die GroupFitness finden in meinem Fitnessstudio im Bezirk Korneuburg statt. In persönlicher Absprache mit dem/ den  Klienten kann das Personal Training und die Group Fitness an einem anderen Ort erfolgen. (z.B. outdoor)

3.3 Trainingsziele und individuelle Besonderheiten werden vorab in einem persönlichen Kennenlerngespräch mit anschließendem umfangreichen Probetraining besprochen.

Diese Kennenlerneinheit beträgt ca 1- 1,5 Stunden und ist kostenfrei und unverbindlich.

  1. Gesundheitszustand

4.1 Der Beginn des Trainings nach Vertragsabschluß ist nur nach einem obligatorischen Ausfüllen eines Anamnesebogens mit Katja Lenz möglich.

4.2 Sollten keine Risikofaktoren laut Anamnesebogen bestehen, so bestätigt der Klient, dass er im vollem Umfang sporttauglich ist.

4.3 Liegen gesundheitliche Probleme vor, verpflichtet sich der Klient eine Abklärung beim jeweiligen Facharzt durchzuführen.

4.4 Sollten Befindlichkeitsstörungen (wie Schwindel, Übelkeit, Schmerzen) nach oder insbesondere während des Trainings auftreten, verpflichtet sich der Klienten dies sofort zu berichten. Der Trainer behält sich jederzeit das Recht vor, eine vereinbarte Trainingseinheit nicht zu beginnen oder abzubrechen, wenn der Gesundheitszustand des Klienten dies nicht zulässt.

4.5 Der Klient verpflichtet sich, sich in regelmäßigen Abständen (jährlich) auf seine Sporttauglichkeit hin ärztlich untersuchen zu lassen.

4.6 Alle Fragen im Anamnesebogen zum derzeitigen/bisherigen Gesundheitszustand und zu Lebensumständen, Ernährungs- und Trainingsgewohnheiten sind wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten.

4.7 Alle Änderungen im Gesundheitszustand sind Katja Lenz sofort mitzuteilen.

4.8 Das Training, Trainingspläne und begleitende Übungen stellen keinen Ersatz für eine ärztliche Untersuchung dar. Es handelt sich nicht um eine medizinische oder psychologisch therapeutische Beratung.

  1. Haftung

5.1 Katja Lenz schließt gegenüber dem Klienten jegliche Haftung für einen Schaden aus, der nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruht.

5.2 Katja Lenz haftet nicht über die Erbringung der geschuldeten Leistung hinaus.

5.3 Nimmt der Klient die Leistungen von Kooperationspartnern oder anderen von Katja Lenz vermittelten Firmen oder Personen in Anspruch, tut er dies auf eigene Verantwortung.

5.4 Der Klient hat sich eigenverantwortlich gegen Unfälle und Verletzungen, die im Rahmen des Personal Trainings oder der Groupfitness auftreten können, zu versichern. Gleiches gilt für den direkten Weg von und zum Trainingsort.

  1. Kosten und Zahlungen

6.1 Die Abrechnung der gewünschten Leistung erfolgt im Voraus.

6.2 Der Klient zahlt den vertraglich vereinbarten Preis ohne Abzüge innerhalb von 7 Tagen direkt per Sepa, auf das Konto von Katja Lenz.

Packs (4er/10er a 45/60 min) sind innerhalb von 7 Tagen nach Vertragsabschluß zu zahlen. Abo´s sind für die vertragliche Mindestlaufzeit von 3 Monaten zum jeweils 1. des Monats auf das Konto von Katja Lenz zu überweisen.

6.3 Es gilt die jeweils aktuelle Preisliste auf der Homepage „www.katjalenz.at“. Katja Lenz behält sich eine Änderung der Preisgestaltung vor und verpflichtet sich etwaige Änderungen dem Klienten umgehend, mindestens zwei Wochen vor Inkrafttreten, mündlich oder schriftlich mitzuteilen.

6.4 Werden aufgrund der Trainingsziele und -wünsche des Klienten Tageskarten oder monatliche Mitgliedsbeiträge, sowie Mietbeitrage in einem Fitnessstudio erforderlich, sind diese Kosten vom Klienten zu übernehmen.

6.5 Die Kosten für einen Arzt, Physiotherapeuten, Ernährungsberater o.ä., die zur ganzheitlichen Betreuung konsultiert werden, übernimmt der Klient in Höhe der Abrechnungsmodalitäten des jeweiligen Dienstleisters.

6.6 Werden anderweitige Trainings- oder Dienstleistungen (z.B. Trainingspläne, Trainingsbetreuung auf Reisen etc.) in Anspruch genommen, so werden vorab gesonderte Tarife vereinbart.

6.7 Kauft Katja Lenz im Auftrag des Klienten Produkte (Sportartikel etc.) ein, so bleibt die Ware bis zur vollständigen Bezahlung durch den Auftraggeber, Eigentum von Katja Lenz.

6.8. Anfahrten zum Trainingsort für das Personal Training sind bis zu 20 km kostenfrei. Darüber hinaus gehende Anfahrten werden ab dem ersten Kilometer für Hin- und Rückweg mit 0,45€ pro Kilometer berechnet.

6.9. Die Trainingszeiten sind von Montag bis Freitag von 06.00-20.00 Uhr. Termine außerhalb der regulären Trainingszeiten werden zusätzlich mit einer Pauschale von 20,00 € abgerechnet. Feiertage gelten nicht als reguläre Trainingszeit. Die Zahlung ist vor dem vereinbarten Termin zu leisten.

  1. Urheberrechte/ Veröffentlichungen

7.1 Das Urheberrecht sämtlicher Veröffentlichungen auf der Homepage www.katjalenz.at und auf allen Social Media Plattformen (Facebook, Instagram, Youtube) liegt bei Katja Lenz und. Die weitere Nutzung jedweder Art, insbesondere Vervielfältigungen oder Weitergabe an Dritte, bedürfen der schriftlichen Genehmigung von Katja Lenz.

7.2 Trainingskonzepte, Pläne, sowie jegliche Fitness Anleitungen von Katja Lenz dürfen nicht an Dritte weitergegeben oder vervielfältigt werden.

  1. Kündigung vor Ablauf der Vertragslaufzeit

8.1 Wird die Zusammenarbeit vom Klienten vor Ablauf der Vertragslaufzeit beendet, verbleibt die Zahlung bei Katja Lenz. Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht nicht.

8.2 Sofern der Dienstleister aus unvorhersehbaren Gründen die Zusammenarbeit frühzeitiger beenden muss, erhält der Klient die noch offenen Einheiten zurückerstattet bzw. bekommt eine gleichwertige Leistung vermittelt. Dies geschieht allerdings nur mit dem Einverständnis des Klienten. Nach Vertragsende verfällt der Anspruch auf noch nicht genutzte Trainingstermine.

8.3 Die Einheiten des 4er Packs sind innerhalb 3 Monate zu verbrauchen. Die Einheiten des 10er Packs innerhalb 6 Monate.

8.4 Eine Kündigung durch den Klienten kann nach Ablauf der Mindestlaufzeit erfolgen. Die Kündigungsfrist beträgt ein Monat.

(Beispiel: Möchten Sie, den Vertrag nach Mindestlaufzeit nicht mehr weiterführen, so können Sie mit Beginn des 2. Monat schriftlich kündigen. Der 3. Monat wird noch einmal abgebucht. Dann gilt der Vertrag als gekündigt. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit ist der Vertrag jederzeit mit einem Monat Kündigungsfrist kündbar)

  1. Verhinderung und Ausfall

9.1 Bei Verhinderung hat der Klient schnellstmöglich, spätestens aber 24 Stunden vor Trainingsbeginn abzusagen. Andernfalls wird das vereinbarte Honorar für die gebuchte Trainingseinheit/ bzw die Trainingseinheit verrechnet. Ausnahme von einer Verrechnung bei am selben Tag abgesagten Terminen ist das Vorlegen eines ärztlichen Attests. Terminabsagen oder Terminverschiebungen müssen wie Terminvereinbarungen persönlich  (schriftlich oder telefonisch) bekannt gegeben werden.

9.2 Sollte die Durchführung einer Outdoor Trainingseinheit aufgrund unvorhersehbarer Umstände (Wetterverhältnisse etc.) zu gefährlich bzw. unmöglich sein, findet die Trainingseinheit gegebenenfalls Indoor statt oder wird nach Absprache verschoben. Die Entscheidung über die Durchführung wird von Katja Lenz getroffen.

9.3 In Ausnahmefällen (Krankheit, Urlaubszeit etc.) kann nach vorheriger Absprache mit dem Klienten ein qualifizierter Trainer die Betreuung übernehmen.

Sobald ein Outdoor Termin feststeht und zu diesem Zeitpunkt schlechtes Wetter ist, kann der Termin durch Katja Lenz abgesagt werden. Erfolgt keine Absage, findet der Termin am vereinbarten Ort zum vereinbarten Zeitpunkt statt. Der Klient ist für temperatur- und wettergerechte Kleidung selbst zuständig und verantwortlich.

9.4 Bei einer kurzfristigen Trainingsabsage von Katja Lenz wird die bereits gezahlte Trainingseinheit gutgeschrieben oder auf Wunsch rückerstattet.

9.5 Im Falle eines ärztlich nachgewiesenen Krankenstandes wird beim Abo die Laufzeit aliquot verlängert.

  1. Datenschutz

10.1 Die personenbezogenen Daten des Klienten werden von Katja Lenz gespeichert und ausschließlich zur Erfüllung des vorgenannten Leistungsgegenstandes verwendet. Die personenbezogenen Daten werden nicht an dritte weitergegeben.

10.2 Die gespeicherten Daten werden auf Wunsch gelöscht. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes.

10.3 Änderungen der persönlichen Daten des Klienten sind Katja Lenz umgehend mitzuteilen.

  1. Geheimhaltung

11.1 Der Klient verpflichtet sich, über etwaige Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse

von Katja Lenz Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus.

11.2 K atja Lenzhat über alle im Zusammenhang mit der Erfüllung der Trainings- und Betreuungsmaßnahmen bekannt gewordenen Informationen des Klienten Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus.

  1. Sonstige Vereinbarungen

12.1 Beide Parteien erkennen Absprachen und spezielle Vereinbarungen zur Buchung von Trainingseinheiten als verbindlich an, sofern diese beiderseitig bestätigt wurden. Dies gilt für alle verwendeten Kommunikationswege in schriftlicher Form.

12.2 Beide Parteien verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität und werden sich keinesfalls negativ über die Person bzw. Produkte oder Dienstleistungen des anderen äußern oder dessen Ruf und Prestige beeinträchtigen.

12.3 Der Klient erklärt sich damit einverstanden, dass auf der Seite „www.katjalenz.at“ sowie auf Facebook, Instagram und Youtube, in persönlicher Absprache mit dem Klienten, Fotos und Videos von Group Fitness Kursen, Personal Trainings, auf denen die Teilnehmer möglicherweise zu sehen sind, im Internet veröffentlicht werden und zu Werbezwecken des Personal Trainers Katja Lenz verwendet werden können.

12.4 Wir behalten uns vor negative, unsittliche oder unwahre oder diskriminierende Kommentare auf der Homepage „www.katjalenz.at“ oder auf den Social Media Plattformen (Facebook, Youtube, Instagram) zu löschen und zu unterbinden.

  1. Schlussbestimmungen

13.1 Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden von den AGBs bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

13.2 Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wird einvernehmlich eine geeignete, dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahekommende rechtswirksame Ersatzbestimmung getroffen.

13.3 Als Gerichtsstand wird Wien vereinbart. Es gilt das österreichische Recht.

Stand 01.02.2021